Grundsätzlich bemessen wir unser Honorar nach Zeitaufwand. Andere Absprachen sind möglich (z.B. Pauschale, Grundpauschale in Kombination mit Entschädigung nach Zeitaufwand).
Leben Sie in einfachen Verhältnissen, haben Sie allenfalls Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Damit übernimmt der Staat vorläufig die Kosten für Ihre Rechtsvertretung, soweit die Beiziehung einer anwaltlichen Vertretung notwendig ist und die Sache nicht als aussichtslos erscheint. Die Kosten sind dem Staat zurückzuerstatten, sobald Sie wieder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht von einer allfälligen Parteientschädigung befreit. Das heisst, dass Sie in der Regel bei Unterliegen die Gegenpartei für Ihren Aufwand (insbesondere die Anwaltskosten) zu entschädigen haben.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Fragen Sie nach, ob Ihr Fall gedeckt ist. Die meisten Rechtsschutzversicherungen lassen eine freie Anwaltswahl zu. Geben Sie uns als Ihre Wahl an und wir übernehmen alles Weitere.
Gerne sind wir auch bereit, unsere Konditionen an Ihre Bedürfnisse anzupassen (z.B. Teil- oder Ratenzahlung).